Gericht in Luxemburg gibt Antrag der EU-Kommission statt
PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski
20.10.2018 09:59
Premierminister Morawiecki: Regierung wird nach "tiefgehender Analyse antworten".
Bild: KPRM/P.Tracz
Polen muss die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern am Obersten Gericht sofort aussetzen. Dies gelte auch rückwirkend für bereits pensionierte Richter, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in einer einstweiligen Anordnung. Die EU-Kommission hatte gegen das Gesetz geklagt, mit dem das Pensionsalter für Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wurde.
Bis zur Verkündung des endgültigen Urteils müsse die Regierung in Warschau dafür sorgen, dass die betroffenen Richter ihre Aufgaben wieder wie vor dem umstrittenen Gesetz ausüben können, forderte das EuGH. Überdies dürfe die polnische Regierung zunächst keine neuen Juristen als Nachfolger für die zwangspensionierten Richter ernennen. Auch der Posten der Gerichtspräsidentin darf laut EuGH vorerst nicht neu besetzt werden.
Die polnische Regierung muss überdies der Kommission über die Umsetzung der Anordnung regelmäßig Bericht erstatten. Das Luxemburger Gericht erließ die Anordnung nach eigenen Angaben noch bevor Polen Stellung zu dem Antrag der Kommission bezogen hatte. Der EuGH begründete dies mit einer "unmittelbaren Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens".
In einer ersten Reaktion auf die einstweilige Anordnung sagte Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, seine Regierung werde nach "tiefgehender Analyse antworten". In Betracht kämen "mehrere Möglichkeiten".
afp/jc
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