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PGNiG klagt gegen Pipeline Opal

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 20.12.2016 17:17
Die Polnische Erdölbergbau und Gas Aktiengesellschaft PGNiG klagt gegen die Pipeline Opal vor dem deutschen Gerichtshof.
Pixabay.com

Laut Informationen hat die Aktiengesellschaft PGNiG in Bezug auf die OPAL-Gaspipeline vor dem deutschen Gerichtshof eine Klage gegen das Abkommen zwischen der deutschen Regulierungsbehörde "Bundesnetzagentur" und der Gazprom, Gazprom Export und Opal Gastransport GmbH erhoben.

Die Aktiengesellschaft erinnert daran, dass die polnische Regierung am Freitag vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zur OPAL-Gaspipeline Anklage erhoben hat. Wie der Präsident des polnischen Energiekonzerns Piotr Woźniak betonte, sieht die polnische Regierung das Handelsverfahren der Europäischen Kommission, der deutschen Bundesnetzagentur und Gazprom bezüglich der Opal Pipeline als "eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der Energieversorgung und die Stabilität der Gaslieferungen für Polen und die Europäische Union".

"Weder die EU noch unsere deutschen Partner spielen mit uns mit offenen Karten. Ich habe den Eindruck, dass die deutsche Bundesnetzagentur ihre Befugnisse missbraucht. Die Auswirkungen der Entscheidung der Europäischen Kommission und der Vertragsunterzeichnung der Bundesnetzagentur mit Gazprom sollten wir erst im Jahr 2017 zu spüren bekommen. Nachdem inzwischen die polnische Aktiengesellschaft PGNiG Klage gegen die deutsche Regulierungsbehörde erhoben hat, hat der Betreiber der Pipeline - die OPAL Gastransport GmbH – am Freitag bekannt gegeben, dass neue Tarife und Regeln für die Nutzung der Pipeline bereits ab dem 19. Dezember 2016 eingeführt werden. Solche Schritte auf deutscher Seite, und ich möchte daran erinnern, dass Gazprom Teilhaber der Erdgasleitung OPAL ist - stellen eine eklatante Verletzung des EU-Rechts und eine wahre Bedrohung für die Stabilität der Gaslieferungen nach Mitteleuropa und Polen dar" - sagte Woźniak am Montag in einer Bekanntmachung.

Entscheidung der Europäischen Kommission

Gegen Ende Oktober hat die Europäische Kommission über eine Änderung ihrer früheren Entscheidung aus dem Jahr 2009 informiert, die die Nutzungsbedingungen für die Opal Gaspipeline durch Gazprom, die auf deutschem Gebiet parallel zur deutsch-polnischen Grenze verläuft, mit einer maximalen Kapazität von rund 35 Milliarden Kubikmetern, definiert. Es ist eine Erweiterung der in der Ostsee liegenden Nord Stream Pipeline. Ihr Eintrittspunkt befindet sich an der Ostsee in der Stadt Greifswald und der Ausgang an der deutsch-tschechischen Grenze im Dorf Brandov.

Im Jahr 2009 wurde Opal im Rahmen des dritten Energiepakets der EU für 22 Jahre eine privilegierte Ausnahmebehandlung zugesagt. Dieses Paket erfordert unter anderem den Zugang von dritten Parteien - in diesem Fall der Konkurrenz von Gazprom - zur Gasinfrastruktur innerhalb der EU.

Dem Vertrag nach wurde für Gazprom 50 Prozent der gesamten Opal Kapazität reserviert. Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission gegen Ende Oktober konnten die Russen bis 2033 80 Prozent der Opal Kapazität für ihre eigenen Zwecke verwenden. Derzeit nutzt Gazprom 50 Prozent. Gazprom versucht seit längerem einen Wert von nahezu 100 Prozent zu erreichen. Infolge dessen wird Gazprom in der Lage sein mit der Gaspipeline Nord Stream 1,2 Milliarden Kubikmeter mehr Gas nach Deutschland zu liefern, als der russische Energiekonzern bis jetzt in der Lage war.

pap/ps

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